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Tourismusverband

Der LTV-Vorstand

Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern.
Den Gesamtvorstand bilden der Geschäftsführende Vorstand sowie sechs weitere Vorstandsmitglieder.

Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:

  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung der Beschlüsse,
  • Erlass von Richtlinien für die Arbeit der Fachausschüsse,
  • Entscheidungen zu außer- oder überplanmäßigen Ausgaben des Verbandes, jeweils in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • Repräsentation des Verbandes auf Landes- und Bundesebene entsprechend des Charakters der jeweiligen Veranstaltung,
  • Beschlussfassung zu aktuellen tourismuspolitisch bedeutsamen Stellungnahmen.


Der Vorstand wird alle drei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.