Der LTV-Vorstand
Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern.
Den Gesamtvorstand bilden der Geschäftsführende Vorstand sowie sechs weitere Vorstandsmitglieder.
Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung der Beschlüsse,
- Erlass von Richtlinien für die Arbeit der Fachausschüsse,
- Entscheidungen zu außer- oder überplanmäßigen Ausgaben des Verbandes, jeweils in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
- Repräsentation des Verbandes auf Landes- und Bundesebene entsprechend des Charakters der jeweiligen Veranstaltung,
- Beschlussfassung zu aktuellen tourismuspolitisch bedeutsamen Stellungnahmen.
Der Vorstand wird alle drei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt.