Tourismusverband

Der Mindestlohn gilt...

... in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Seit 1. Januar 2020 beträgt dieser 9,35 Euro brutto je Stunde.

Am 16. August 2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten. Ein Teil dieses Gesetzespakets war das Mindestlohngesetz. Danach stand jeder/m Arbeitnehmer*in über 18 Jahre seit 01.01.2015 der Mindestlohn in Höhe von vorerst 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde zu.
Mit den letzten schrittweisen Erhöhungen 2019 und 2020 stieg der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent.

Die Mindestlohnkommission entscheident nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.

Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, kontrolliert der Zoll. Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.


Ausführliche Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

 

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