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Der Landtag von Sachsen-Anhalt

... steht als oberstes Verfassungsorgan des Landes im Zentrum des politischen Alltags in Sachsen-Anhalt. Ihm sind die zentralen staatlichen Aufgaben zugewiesen. Er ist das einzige Staatsorgan, das - außer dem Volk - Landesgesetze beschließt, die für jede und jeden gelten.

Mit dem Landeshaushalt beschließt er darüber, wie viel Geld das Land einnimmt und wofür es verwendet werden soll.
Er wählt u. a. den Ministerpräsidenten, die Richter*innen am Landesverfassungsgericht, den Präsidenten des Landesrechnungshofes sowie den Landesbeauftragten für Datenschutz und kontrolliert Regierung und Verwaltung.

Die Landtagspräsidentin nimmt eine besondere Stellung unter den Abgeordneten ein. Sie ist aus ihren Reihen gewählt und leitet die Sitzungen des Landtags und des Ältestenrats. Damit ist sie für die korrekte Behandlung aller parlamentarischen Initiativen verantwortlich. Sie ist die oberste Repräsentantin des Parlaments und ranghöchste Politikerin des Landes. In dieser Funktion kommt es ihr zu, beschlossene Gesetze auszufertigen. Ausfertigen bedeutet in diesem Fall, dass sie als unabhängige Instanz prüft, ob das Gesetz auf der Grundlage der Verfassung zustande gekommen ist.
Die Landtagspräsidentin in der 7. Wahlperiode ist Gabriele Brakebusch (CDU). Vizepräsidenten sind Willi Mittelstädt (AfD) und Wulf Gallert (DIE LINKE).

Wegen der Themenvielfalt und der damit einhergehenden Spezialisierung der Abgeordneten bildet der Landtag aus seiner Mitte heraus ständige Ausschüsse.


Informationen und die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung finden Sie hier.

 

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